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  • Sarah Peters

Neuerung zu den Spendenbescheinigungen

Zugunsten der Kinder haben wir uns dazu entschlossen dass wir für Spenden bis 300 Euro (der Betrag von 300 Euro gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden) keine Spendenbescheinigung mehr ausstellen.

Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 am 16. 12.2020 im Bundestag gilt ab sofort der “vereinfachte Zuwendungsnachweis” für Spenden bis einschließlich 300 Euro. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag für Spenden keine Spendenbescheinigung mehr erstellt werden muss.


Die Spenden können dennoch nach wie vor steuerlich abgesetzt werden. Für den Fall, dass das Finanzamt Belege haben möchte, reicht künftig der Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg.

Spendenbestästigung
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