dass du unser Projekt und die Kinder unterstützen willst!
Vielen Dank,
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VR Bank Stuttgart
IBAN: DE65 6009 0100 0472 6480 04
BIC: VOBADESS
Bitte beachte die
Aufgrund der Umstrukturierung von eigenen Haus hin zu Unterbringung im Internat und zusätzlich die aktuell stark gestiegenen Preise in Uganda, reichen die Patenschaften nicht dazu aus die kompletten Kosten eines Kindes zu decken...
Wir sind auf Spenden angewiesen, um für all unsere Kinder Bildung zu gewährleisten!
Einmalspende
Regelmäßig Spenden
Pate werden
Für eine Einmalspende einfach einen beliebigen Betrag an das obenstehende Konto überweisen.
Mit einer z.B. monatlichen oder halbjährlichen Spende hilfst du uns unsere laufenden Kosten wie Schul- gebühren, Internatsgebühren oder medizinische Notfälle zu bezahlen. Dies ist besonders für Kinder wichtig, die keinen Paten haben.
Dafür kannst du einfach einen Dauerauftrag mit beliebigem Betrag und beliebigem Zeitraum an das obenstehende Konto einrichten, welchen du jederzeit beenden kannst.
Du möchstest uns langfristig unterstützen und eine Patenschaft für ein Kind übernehmen?
Hier erfährst du mehr:
Als Dauerspender und Pate besteht darüber hinaus die Möglichkeit Zugang zu unserer digitalen Pinnwand zu bekommen. Dort werden regelmäßig aktuelle Updates zum Projekt und den Kindern hochgeladen.
Für den Zugang wird ein Passwort benötigt. Wenn du noch kein Passwort erhalten hast, dann melde Dich einfach bei Luisa Metzler (paten@africanchildinneed.de)
Wohin geht mein gespendetes Geld?
Deine Spenden gehen zu 100% nach Uganda.

Dies sind die Ausgaben aus Zeiten in denen wir noch das Heim hatten. Da es auch für uns das erste Jahr ohne Heim und mit Internatskosten ist, werden die aktualisierten Ausgaben erst Anfang 2024 hier zu sehen sein.
Hier findest du unseren Jahresbericht aus:
2018
2020
Wenn du Fragen hast dann melde dich gerne bei uns!
0711 – 88816783
Spendenbescheinigungen
Für Spenden unter 300 € stellen wir in Zukunft keine Spendenbescheinigungen mehr aus. Die Spenden können dennoch nach wie vor steuerlich abgesetzt werden. Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 am 16. 12.2020 im Bundestag gilt ab sofort der “vereinfachte Zuwendungsnachweis” für Spenden bis einschließlich 300 Euro (mehr dazu unten).
Für Spenden, die darüber hinaus gehen kannst du sehr gerne eine Spendenbescheinigung von uns bekommen. Schreib‘ dazu einfach deinen Namen und deine Adresse in den Verwendungszweck. Wir schicken sie dir dann zu.
Bescheinigungen werden immer zum Ende des Jahres verschickt. Möchtest du deine Bescheinigung früher haben, dann kontaktiere uns einfach.
Hinweis Spenden
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro je Einzelspende (Vereinfachter Spendennachweis) können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC Ausdruck (z.B. des Kontoauszugs) zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger (African Child in Need)) hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende bzw. Ihres Mitgliedsbeitrag an African Child in Need - Uganda e.V. erhalten Sie hier unten zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.
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Spenden über 300 Euro und Barzahlungen (Zuwendungsbestätigungen) müssen über eine vom Spendenempfänger (African Child in Need)) auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen gern zuschicken sofern uns Ihre Adresse vorliegt.
Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt
Bei Spenden bis 300 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Empfänger: African Child in Need - Uganda e.V., Libanonstraße 24, 70184 Stuttgart, Bankverbindung: Volksbank Stuttgart
BLZ: 60090100
Kontonummer: 472648004
BIC: VOBADESSXXX
IBAN: DE65 6009 0100 0472 6480 04
Art der Zuwendung: Geldspende
Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart St. Nr. 99015/30473 vom 11.09.2025 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der o. g. Förderungszwecke verwendet wird. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO.
Legen Sie diesen Hinweis zusammen mit dem Überweisungsnachweis Ihrer Steuererklärung bei.


